Unfall- Instandsetzung

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Unfallinstandsetzung
Unfallreparatur nach Herstellervorgabe:
Reparaturen nach Vorgabe des Herstellers sind in der Regel Haftpflichtschäden, bei denen ein freier Kfz-Sachverständiger zu dem Schaden ein Gutachten erstellt hat. Dabei werden sämtliche Reparaturrichtlinien des Herstellers berücksichtigt und die Reparatur mit Original- Ersatzteilen kalkuliert. Die Übernahme für die verhältnismäßig hohen, aber gerechtfertigten Kosten dieser Reparaturen muss im Voraus von der regulierenden Versicherung oder vom Auftraggeber erklärt werden.
Unfallreparatur nach Vereinbarung / Kundenwunsch:
Diese Reparaturen werden üblicherweise von Fahrzeughaltern gewünscht, die sich durch ein Missgeschick den Schaden am Fahrzeug selbst zugeführt haben und es keine Versicherung gibt, die diesen reguliert. Auf Grund meiner langjährigen Erfahrung bin ich auch in der Lage, unter Einsatz preiswertester Mittel Unfallfahrzeuge in ansprechender Qualität instand zu setzen, und im Vorfeld mit Ihnen einen Festpreis auszuhandeln.
Unfallreparatur nach Vorgaben von Versicherungen:
Je nach Vertragsgestaltung hat manch Fahrzeughalter die Schadensteuerung bei Eintritt eines selbstverschuldeten oder KASKO- Schaden seiner Versicherung übertragen. Das heißt: Der Reparaturauftrag wird durch die Versicherung erteilt, die dann festlegt was wie repariert wird. Ich bin auch hier bemüht, dem Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug in bestmöglicher Qualität wieder auszuhändigen.